Die Mönchguter Zimmervermittlung tritt als Vermittler auf, Vertragspartner sind demnach Gast und Vermieter.
Es gelten die Grundlagen des BGB §§ 675 (Geschäftsbesorgungsvertrag) und §§ 535 BGB (Vermietung). Den Abschluss des Reisevertrages bieten Sie uns mit der Reiseanmeldung - dies kann in schriftlicher, telefonischer oder persönlicher Form erfolgen, sowie mit Eingang des unterschriebenen Beherbergungsvertrages oder des Anzahlungsbetrages verbindlich an. Diesen Anzahlungsbetrag überweisen Sie bitte innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto 610 56 02 bei dem Kreditinstitut Pommersche Volksbank eG, BLZ 130 910 54.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel) beim Vermieter. Im Falle eines Rücktrittes kann der Vermieter von Ihnen für die getroffenen Vorkehrungen sowie Aufwendungen einen angemessenen Ersatz verlangen. Dies bezieht sich auch auf den Mietausfall. Bei der Berechnung der Stornierungskosten werden die ersparten Aufwendungen und die mögliche Weitervermietung mit berücksichtigt!
Bei Stornierungen ist der Anzahlungsbetrag in jedem Falle für die Bemühungen des Vermittlers zu zahlen. ( 10% des Reisepreises)
Folgende Stornogebühren werden durch die Mönchguter Zimmervermittlung erhoben:
für Objekte in Hotels, Pensionen, Privatquartiere
11 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
10 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
für alle Objekte im Ferienwohnungs- und Hausbereich
35 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
34 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
für jede Buchung, sowie Umbuchung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €.
für jede Buchung aus dem Ausland 20,00 €.
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Gern schicken wir Ihnen die Formulare zu.
Reklamationen werden direkt an den Vertragspartner (Gastgeber) herangetragen, während sich die Mönchguter Zimmervermittlung nur vermittelnd einschaltet (d.h. Vertragspartner sind demnach Gast & Vermieter). Voraussetzung für die Geltendmachung evtl. Ansprüche ist, dass die Beanstandung unverzüglich nach Bekannt werden dem Vermieter vorgebracht und protokolliert wird. Infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt bei Vertragsabschluß, welche den Aufenthalt erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen würde, kann die Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden.
Der Restbetrag ist am Anreisetag zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Geschäftsbedingungen unterschrieben beim Vermittler vorliegen oder die Anzahlungssumme auf unserem Konto eingegangen ist.
Heute von
10:00 bis 14:00 Uhr
für Sie da.